Drohnen Wissen
Was ist ein UAS?
- „UAS“ bedeutet „Unmanned Aircraft System“ und steht für „unbemanntes Luftfahrzeugsystem“
- UAS bezeichnet nicht nur ein unbemanntes Luftfahrzeug, sondern auch die Ausrüstung des Gesamtsystems, d.h. die Drohne sowie deren Ausrüstung für ihre Fernsteuerung.
Was für Drohnenarten gibt es?
- Es gibt verschiedene Drohnenarten, die sich hauptsächlich nach ihrer Bauform und ihrem Einsatzzweck unterscheiden.
- Zu den wichtigsten Kategorien gehören Multicopter, wie Quadrocopter, Hexacopter und Octocopter, sowie Starrflügler und Hybriddrohnen.
- Zusätzlich können Drohnen auch nach ihrem Anwendungsbereich klassifiziert werden, wie z.B. Fotodrohnen, Landwirtschaftsdrohnen, Renndrohnen oder Drohnen für industrielle Inspektionen.
Was für Mulitcopter Drohnen gibt es?
- Tricopter: 3 Propeller, 3 Motoren, davon drehen 2 entgegengesetzt zur Laufrichtung des dritten Motors
- Qaudrocopter: 4 Propeller, 4 Motoren, 2 drehen im Uhrzeigersinn, 2 drehen gegen den Uhrzeigersinn
- Hexacopter: 6 Propeller, 6 Motoren, 3 drehen im Uhrzeigersinn, 3 drehen gegen den Uhrzeigersinn
- Octocopter: 8 Propeller, 8 Motoren, 4 drehen im Uhrzeigersinn, 4 drehen gegen den Uhrzeigersinn
Was muss ich beim Fliegen einer Drohne beachten?
- Die europäische Drohnenverordnung muss beachtet werden
- In allen EU-Ländern gelten einheitliche Regeln für den Einsatz von Drohnen (Unmanned Aerial Systems, UAS). Diese sind in der europäischen Drohnenverordnung definiert
- Sie unterscheidet - je nach Gewicht und Leistung - in drei Kategorien, drei Unterkategorien und vier Risikoklassen
- Detaillierte Informationen zur EU-Drohnenverordnung sowie einen Überblick zu den aktuellen Regelungen in Deutschland stellt das Luftfahrt-Bundesamt zur Verfügung.
- Link zum Luftfahrt-Bundesamt LBA
In welche Kategorien werden Drohnen eingeteilt?
UAS sind in drei Anwendungsszenarien kategorisiert: „Offen“, „Speziell“ und „Zulassungspflichtig“. Die Szenarien „Speziell" und „Zulassungspflichtig" betreffen Spezialanwendungen von UAS. In die Kategorie „Offen“ fallen die meisten Hobby-Drohnen sowie kommerzielle Flugsysteme - und damit die Mehrzahl aller Drohnen, die hierzulande in Umlauf sind. In der „offenen“ Kategorie gelten folgende Bestimmungen:
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung
- Mindestalter 16 Jahre
- Flughöhe maximal 120 Meter über Grund
- Höchstzulässige Startmasse unter 25 Kilogramm
- Direkter Sichtkontakt zwischen Pilot und Flugobjekt
- Grünes Blinklicht bei Nacht
- Keine Flüge über Menschenansammlungen
- Kein Transport gefährlicher Gegenstände
- Kein Abwurf von Gegenständen
Weitere Bestimmungen ergeben sich aus den Unterkategorien.
Welche Bestimmungen ergeben sich aus der Unterkategorien „Offen“ für Drohnen?
UAS der Kategorie „Offen“ sind den Unterkategorien A1 bis A3 zugeordnet. Die Unterkategorien richten sich nach dem zulässigen Einsatzspektrum.
- A1: Höchstzulässige Startmasse unter 900 Gramm
Die Drohne darf an unbeteiligte Personen heranfliegen, diese jedoch nicht überfliegen
- A2: Höchstzulässige Startmasse bis vier Kilogramm
Die Drohne darf bis zu 30 Meter an unbeteiligte Personen heranfliegen. Im „Langsamflugmodus“ muss der Abstand mindestens fünf Meter betragen
- A3: Höchstzulässige Startmasse unter 25 Kilogramm
Die Drohne muss einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten
Welche Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht gilt für Drohnen?
- Betreiber von Drohnen mit einem Startgewicht von mehr als 250 Gramm haben die Pflicht, sich beim Luftfahrtbundesamt zu registrieren
- Gleiches gilt für Betreiber von Drohnen, die mit Kameras oder anderen Aufzeichnungssensoren (z.B. Mikrofon) ausgestattet sind.
- Dazu erhält der Drohnenbetreiber eine persönliche elektronische Identifizierungsnummer (eID) vom LFB
- Drohnen, die in die Risiko-Klassen C0 bis C3 eingestuft werden, sollen zum Teil auch über ein System verfügen, dass die eID selbstständig aussendet.
- Die Registrierungsnummer muss an der Drohne sichtbar sein.
- Detaillierte Informationen erhalten Sie über den folgenden Link zur Registrierung als - UAS Betreiber - beim Luftfahrt-Bundesamt
In welche Risikoklassen werden Drohnen eingeteilt?
Zusätzlich werden UAS in vier verschiedene Risikoklassen eingeordnet. Die Zuteilung richtet sich dabei in erster Linie nach der zulässigen Startmasse der Drohne.
- C0: Höchstzulässige Startmasse unter 250 Gramm
Die horizontale Höchstgeschwindigkeit beträgt 19 Meter pro Sekunde
- C1: Höchstzulässige Startmasse unter 900 Gramm
Die horizontale Höchstgeschwindigkeit beträgt 19 Meter pro Sekunde
- C2: Höchstzulässige Startmasse unter vier Kilogramm
Zertifizierung nach EU-Regularien
- C4: Höchstzulässige Startmasse unter 25 Kilogramm
Zertifizierung nach EU-Regularien
Was benötige ich um eine Drohne zu fliegen?
Zum Betreiben / Fliegen des UAS benötigen Sie Folgendes:
- Eine Registrierung beim Luftfahrt Bundesamt als UAS-Betreiber,
wenn das UAS eine Startmasse ab 250 g besitzt oder einen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten - z.B. eine Kamera oder Mikrofon besitzt - Eine Einordnung Ihres UAS-Betriebes in eine Betriebskategorie
- Einen Kompetenznachweis A1/A3 für Fernpiloten (wenn Ihr UAS eine höchstzulässige Startmasse ab 250 g besitzt)
- Diese Anforderungen gelten nicht für den Betrieb von UAS in Gebäuden, unter 250 Gramm Abfluggewicht
Welche Drohnenführerscheine gibt es?
Es gibt 3 verschiedene Drohnenführerscheine:
- den EU-Kompetenznachweis A1/A3 unter 250 Gramm Abfluggewicht - auch kleiner Dohnenführerschein genannt
- das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 - den großen Drohnenführerschein
- sowie das Fernpiloten-Zeugnis STS
Wie erhalte ich den Drohnenführerschein A1/A3 oder A2?
Wer eine Drohne fliegen will, muss entsprechende Kenntnisse nachweisen. In der EU-Drohnenverordnung sind zwei Drohnenführerscheine definiert:
- Der EU-Kompetenznachweis und die EU-Fernpiloten-Lizenz
- Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 soll sicherstellen, dass ein Drohnenpilot die nötigen Grundkenntnisse im Betrieb einer Drohne hat und mit den Regeln der EU-Drohnenverordnung vertraut ist
- Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 ist für alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als 500 Gramm erforderlich, wenn diese in der Kategorie „Offen“ und in der Unterkategorie A2 betrieben werden sollen – also näher an Menschen oder mit einem Abstand von weniger als 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten
Die beiden EU-Drohnenführerscheine können beim Luftfahrt-Bundesamt erworben werden
- Link zum Drohnenführerschein bei LBA
Darf ich mit einem Drohnenführerschein überall fliegen?
- Nein, um die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gewährleisten, dürfen Sie auch als Inhaber einen Drohnenführerschein nicht überall fliegen
- Sie müssen bestimmte Mindestabstände zu beispielsweise unbeteiligten Personen oder sensiblen Gebieten einhalten. Außerdem sind Flugverbotszonen und Geografischen Gebiete zu beachten
- Dazu gehören beispielsweise Flughäfen, militärische Einrichtungen oder Naturschutzgebiete, aber auch Schwimmbäder, Strafvollzugsanstalten oder Polizeidienststellen
- Es ist wichtig, sich vor dem Flug über die rechtlichen Rahmenbedingungen und eventuelle Einschränkungen (Geo-Zonen) zu informieren
Darf ich mit meiner Drohne so hoch fliegen wie ich will?
- Nein, für Drohnenflüge ist der Luftraum G vorgesehen
- Im unkontrollierten Luftraum der Luftraumklasse G gilt im Grundsatz, sofern nicht durch andere Verbote eingeschränkt, dass maximal bis 120 m über Grund geflogen werden darf
- Wer höher als 120 m fliegen will benötigt eine behördliche Genehmigung
- Die Drohne muss darüber hinaus in direkter Sichtweite des Piloten geflogen werden
- Wer außerhalb seines Sichtfeldes fliegen will, braucht ebenfalls eine behördliche Genehmigung
Für was brauche ich den EU-Kompetenznachweis A1/A3?
- Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist erforderlich für den Betrieb von Drohnen mit einer Startmasse ab 250 Gramm
- Er bestätigt grundlegende Kenntnisse für den sicheren Betrieb von Drohnen und ist für viele Einsatzszenarien vorgeschrieben Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
- Er dient als Basisqualifikation und ist Voraussetzung für weiterführende Zertifikate wie das Fernpilotenzeugnis A2
Welche Vorteile habe ich durch den Drohnenführerschein A1/A3?
Wenn Sie der EU Drohnenführerschein A1/A3 bestanden haben, dürfen Sie Ihre Drohne unter den folgenden Bedingungen fliegen:
- Das Gewicht der Drohne beträgt maximal 25 kg
- Sie halten einen Mindestabstand von 150 Metern zu Menschen und Gebäuden ein
- Sie fliegen in der offenen Kategorie
- Maximale Flughöhe 120 m über Grund
Für was brauche ich den EU-Kompetenznachweis A2?
Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 wird benötigt, wenn Sie eine Bestandsdrohne mit einem Abfluggewicht von 500 g bis 2 kg oder eine C2 zertifizierte Drohne in einem seitlichen Abstand von weniger als 150 m zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten einsetzen wollen
Welche Vorteile habe ich durch den Drohnenführerschein A2?
Der Drohnenführerschein A2 wird u.a. benötigt, um in der offenen Kategorie die Privilegien der Unterkategorie A2 mit einer nach C2 klassifizierten Drohne nutzen zu dürfen:
- Näher bei unbeteiligten Personen fliegen:
Im „Langsam-Flugmodus“ und unter Einhaltung der 1:1-Regel ist eine Annährung der Drohne auf bis 5 Meter an unbeteiligte Personen erlaubt - Kein Sicherheitsabstand zu sensiblen Gebieten:
Es muss kein Abstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten eingehalten werden, sofern keine geografischen Gebiete vom Betrieb betroffen sind
Welche Drohnen darf man ohne Führerschein fliegen?
Ohne Führerschein dürfen Sie Drohnen unter maximalem Startgewicht von 250 g und Modelle der Klasse C0 fliegen
Wer kann welche Art von Drohne fliegen?
What kind of drone can I fly? Die schematische Ansicht gibt Ihnen einen guten Überblick darüber, wer welche Drohne in welcher Unterkategorie unter welchen Bedingungen fliegen kann. Lesen Sie es sorgfältig durch, es wird Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen, für welche Drohne Sie sich entscheiden.
Welche Gewichtsklassen gibt es für Drohnen?
- Drohnen unter 250 g Abfluggewicht
- Drohnen von 250 g bis unter 900 g Abfluggewicht
- Drohnen ab 900 g bis unter 4 kg Abfluggewicht
- Drohnen ab 4 kg m bis unter 25 kg Abfluggewicht
- Drohnen über 25 Kg Abfluggewicht
Welche Klassifizierungen gibt es für Drohnen?
Kategorie "open"
- C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
- C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
- C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 kg Abfluggewicht
- C3 und C4: Drohnen ab 4 kg bis unter 25 kg Abfluggewicht
Welche Kategorien von Drohnen gibt es in Deutschland?
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 unterscheidet je nach Risiko, das mit dem Betrieb einer Drohne verbunden ist, drei Kategorien:
- offene (OPEN)
- spezielle (SPEC)
- zulassungspflichtige (CERT)
Welche DJI Drohnen gibt es?
Kameradrohnen:
- DJI Neo 135 g
- DJI Flip < 249 g
- DJI Mini 2 < 249 g
- DJI Mini 2 SE < 249 g
- DJI Mini 3 < 249 g
- DJI Mini 3 Pro < 249 g
- DJI Mini 4K < 249 g
- DJI Mini 4 Pro < 249 g
- DJI Mavic Air 2 595 g
- DJI Mavic Air 2S 570 g
- DJI Mavic Air 3 720 g
- DJI Mavic Air 3S 724 g
DJI FPV Drohnen für ein intensives Flugerlebnis:
- DJI Avata 377 g
- DJI Avata 2 410 g
- DJI FPV 795 g
Branchenlösungen:
- DJI Mavic 2 905 g
- DJI Mavic 3 E / 3T 920 g
- DJI Mavic 3 Classic 895 g
- DJI Mavic 3 Pro 963 g
- DJI Matrice 4E / 4T 1219 g
- DJI Matrice 30 / 30T 3770 g mit Akkus
- DJI Matrice 100 1,5 kg
- DJI Matrice 200 3,8 kg
- DJI Matrice 300 RTK 3,6 kg
- Matrice 350 RTK 6,47 kg mit Akkus
- DJI Matrice 600 6 kg
- DJI Matrice 600 Pro 6 kg
- DJI Phantom 3 1216 g
- DJI P3 Advanced 1298 g
- DJI Phantom 4 1,4 kg
- DJI P4 Multispectral 1,4 kg
- DJI P4 RTK 1391 g
- DJI Inspire 1 2935 g mit Akku
- DJI Inspire 2 3440 g mit Akkus
- DJI Inspire 3 3995 g mit Akkus
- DJI Agras T10 13 kg ohne Akkus
- DJI Agras T20 21,1 kg ohne Akkus, übliches Startgewicht 42,6 kg
- DJI Agras T25 32 kg mit Akkus, max. Abfluggewicht 52 kg Spritzen, 58 kg Streuen
- DJI Agras T30 26,4 kg ohne Akkus, max. Abfluggewicht 76,5 kg beim Spritzen
- DJI Agras T50 52 kg (mit Akku), max. Abfluggewicht 92 kg Spritzen, 103 kg Streuen