Drohnen Wissen

Was ist ein UAS?

  • „UAS“ bedeutet „Unmanned Aircraft System“ und steht für „unbemanntes Luftfahrzeugsystem“
  • UAS bezeichnet nicht nur ein unbemanntes Luftfahrzeug, sondern auch die Ausrüstung des Gesamtsystems, d.h. die Drohne sowie deren Ausrüstung für ihre Fernsteuerung.

Was für Drohnenarten gibt es?

 

  • Es gibt verschiedene Drohnenarten, die sich hauptsächlich nach ihrer Bauform und ihrem Einsatzzweck unterscheiden.
  • Zu den wichtigsten Kategorien gehören Multicopter, wie Quadrocopter, Hexacopter und Octocopter, sowie Starrflügler und Hybriddrohnen. 
  • Zusätzlich können Drohnen auch nach ihrem Anwendungsbereich klassifiziert werden, wie z.B. Fotodrohnen, Landwirtschaftsdrohnen, Renndrohnen oder Drohnen für industrielle Inspektionen.

Was für Mulitcopter Drohnen gibt es?

  • Tricopter:         3 Propeller, 3 Motoren, davon drehen 2 entgegengesetzt zur Laufrichtung des dritten Motors
  • Qaudrocopter: 4 Propeller, 4 Motoren, 2 drehen im Uhrzeigersinn, 2 drehen gegen den Uhrzeigersinn
  • Hexacopter:     6 Propeller, 6 Motoren, 3 drehen im Uhrzeigersinn, 3 drehen gegen den Uhrzeigersinn
  • Octocopter:     8 Propeller, 8 Motoren, 4 drehen im Uhrzeigersinn, 4 drehen gegen den Uhrzeigersinn

Was muss ich beim Fliegen einer Drohne beachten?

  • Die europäische Drohnenverordnung muss beachtet werden
  • In allen EU-Ländern gelten einheitliche Regeln für den Einsatz von Drohnen (Unmanned Aerial Systems, UAS). Diese sind in der europäischen Drohnenverordnung definiert
  • Sie unterscheidet - je nach Gewicht und Leistung - in drei Kategorien, drei Unterkategorien und vier Risikoklassen
  • Detaillierte Informationen zur EU-Drohnenverordnung sowie einen Überblick zu den aktuellen Regelungen in Deutschland stellt das Luftfahrt-Bundesamt zur Verfügung.
  • Link zum Luftfahrt-Bundesamt LBA
     

In welche Kategorien werden Drohnen eingeteilt?

Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Betrieb von Drohnen in drei Betriebskategorien nach Risiko eingeteilt: 

Offen (Open), Speziell (Specific) und Zulassungspflichtig (Certified)

 

Zusätzlich erfolgt eine technische Unterteilung in EU-Drohnenklassen (C0 bis C6) sowie in der offenen Kategorie in die Unterkategorien A1, A2 und A3.

 

Die drei Betriebskategorien:

  • Offen (Open): Geringes Risiko; der Flug findet in Sichtweite bis maximal 120 Meter Höhe statt, und die Startmasse beträgt unter 25 kg (keine vorherige Genehmigung nötig). 
  • Speziell (Specific): Mittleres Risiko; für Flüge, die strengere Regeln der offenen Kategorie überschreiten (z. B. außerhalb der Sichtweite oder über Menschenansammlungen), ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
  • Zulassungspflichtig (Certified): Hohes Risiko (z. B. großer Frachttransport oder Personentransport); erfordert eine Zertifizierung des Fluggeräts und des Betreibers ähnlich wie in der bemannten Luftfahrt.

Unterkategorien und Klassen in der "Offenen" Kategorie

  • A1: Für sehr leichte Drohnen (Klasse C0 unter 250 g oder C1 unter 900 g); das Überfliegen einzelner unbeteiligter Personen ist erlaubt, Menschenansammlungen sind tabu.
  • A2: Für Drohnen der Klasse C2 unter 4 kg; es ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern zu unbeteiligten Personen (oder 5 Metern bei langsamen Modellen) einzuhalten, und es wird ein EU-Fernpilotenzeugnis ("großer Führerschein") benötigt.
  • A3: Für Drohnen der Klassen C2, C3, C4 oder Eigenbauten bis 25 kg; der Betrieb muss weit entfernt von Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebieten und Menschen stattfinden. 

 

 In die Kategorie „Offen“ fallen die meisten Hobby-Drohnen sowie kommerzielle Flugsysteme - und damit die Mehrzahl aller Drohnen, die hierzulande in Umlauf sind. 

 

In der „offenen“ Kategorie gelten folgende Bestimmungen: 

  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Flughöhe maximal 120 Meter über Grund
  • Höchstzulässige Startmasse unter 25 Kilogramm
  • Direkter Sichtkontakt zwischen Pilot und Flugobjekt 
  • Grünes Blinklicht bei Nacht
  • Keine Flüge über Menschenansammlungen
  • Kein Transport gefährlicher Gegenstände 
  • Kein Abwurf von Gegenständen

Welche Bestimmungen ergeben sich aus der Unterkategorien „Offen“ für Drohnen?

UAS der Kategorie „Offen“ sind den Unterkategorien A1 bis A3 zugeordnet. Die Unterkategorien richten sich nach dem zulässigen Einsatzspektrum.

  • A1: Höchstzulässige Startmasse unter 900 Gramm
    Die Drohne darf an unbeteiligte Personen heranfliegen, diese jedoch nicht überfliegen
     
  • A2: Höchstzulässige Startmasse bis vier Kilogramm
    Die Drohne darf bis zu 30 Meter an unbeteiligte Personen heranfliegen. Im „Langsamflugmodus“ muss der Abstand mindestens fünf Meter betragen
     
  • A3: Höchstzulässige Startmasse unter 25 Kilogramm
    Die Drohne muss einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten

Welche Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht gilt für Drohnen?

  • Betreiber von Drohnen mit einem Startgewicht von mehr als 250 Gramm haben die Pflicht, sich beim Luftfahrtbundesamt zu registrieren
  • Gleiches gilt für Betreiber von Drohnen, die mit Kameras oder anderen Aufzeichnungssensoren (z.B. Mikrofon) ausgestattet sind. 
  • Dazu erhält der Drohnenbetreiber eine persönliche elektronische Identifizierungsnummer (eID) vom LFB
  • Drohnen, die in die Risiko-Klassen C0 bis C3 eingestuft werden, sollen zum Teil auch über ein System verfügen, dass die eID selbstständig aussendet. 
  • Die Registrierungsnummer muss an der Drohne sichtbar sein.
  • Detaillierte Informationen erhalten Sie über den folgenden Link zur Registrierung als - UAS Betreiber - beim Luftfahrt-Bundesamt 

In welche Risikoklassen werden Drohnen eingeteilt? 

 UAS werden  in vier verschiedene Risikoklassen eingeordnet. Die Zuteilung richtet sich dabei in erster Linie nach der zulässigen Startmasse der Drohne. 

  • C0: Höchstzulässige Startmasse unter 250 Gramm - kein Führerschein nötig
    Die horizontale Höchstgeschwindigkeit beträgt 19 Meter pro Sekunde 
    Hinweis: Ein Online-Training wird dennoch empfohlen; eine digitale Registrierung beim LBA als Betreiber ist ab 250 g oder bei Kameras Pflicht
     
  • C1: Höchstzulässige Startmasse unter 900 Gramm - kleiner Führerschein (A1/A3) nötig
    Die horizontale Höchstgeschwindigkeit beträgt 19 Meter pro Sekunde
     
  • C2: Höchstzulässige Startmasse unter vier Kilogramm - Großer Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis A2) nötig
    Zertifizierung nach EU-Regularien 
     
  • C3 & C4: Höchstzulässige Startmasse unter 25 Kilogramm
    Zertifizierung nach EU-Regularien

Was benötige ich um eine Drohne zu fliegen?

Zum Fliegen (Betreiben) des UAS benötigen Sie Folgendes:

  • Eine Registrierung beim Luftfahrt Bundesamt als UAS-Betreiber, wenn das UAS eine Startmasse ab 250 g besitzt oder einen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten - z.B. eine Kamera oder Mikrofon besitzt
  • Eine Einordnung Ihres UAS-Betriebes in eine Betriebskategorie
  • Einen Kompetenznachweis A1/A3 für Fernpiloten (wenn Ihr UAS eine höchstzulässige Startmasse unter  250 g besitzt)
  • Diese Anforderungen gelten nicht für den Betrieb von UAS in Gebäuden, unter 250 Gramm Abfluggewicht

Welche Drohnenführerscheine gibt es?

Es gibt 3 verschiedene Drohnenführerscheine:  

  • EU-Kompetenznachweis A1/A3 - auch kleiner Drohnenführerschein genannt

    Wofür: Erforderlich für die meisten Drohnen über 250 Gramm. Erlaubt das Fliegen abseits von Menschenansammlungen (A1) oder mit großem Sicherheitsabstand zu Wohn- und Gewerbegebieten (A3). Kosten 25 Euro, 
    Erwerb: Online-Training und anschließende Online-Prüfung direkt beim Luftfahrt-Bundesamt.
     
  • EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 - auch  großen Drohnenführerschein genannt

    Wofür: Erforderlich wenn Drohnen mit einer Klassifizierung der Klasse C2 (bis 4 kg)  nah an unbeteiligten Personen (bis auf 30 Meter Abstand, oder im langsamen Modus bis auf 5 Meter) in Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebieten fliegen sollen
    Voraussetzung: Man muss vorher den kleinen Kompetenznachweis (A1/A3) besitzen und ein praktisches Selbsttraining absolvieren.
    Erwerb: Zusätzliche Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstelle 
     
  • Fernpiloten-Zeugnis STS
    Wofür: Das Fernpilotenzeugnis STS (Standardszenario) ist erforderlich, wenn Sie Drohnen in der spezifischen (specific) Kategorie nach den europäischen Standardszenarien STS-01 oder STS-02 betreiben möchten. Dies gilt für gewerbliche oder komplexe Einsätze, die den Rahmen der „offenen Kategorie“ (Open) überschreiten. 

    Einsatzbereiche nach Standardszenarien (STS)
  • STS-01 (Sichtflug): Betrieb in kontrollierten Bodenbereichen (auch in besiedelten Gebieten) mit direktem Sichtkontakt zur Drohne (VLOS), wobei zertifizierte Drohnen der Klasse C5 nötig sind. 
  • STS-02 (Außerhalb der Sichtweite): Betrieb außerhalb der direkten Sichtweite (BVLOS) in dünn besiedelten Gebieten mit Bodenrisikokontrolle, wozu Drohnen der Klasse C6 (oder C3 mit Zusatzbausatz) verwendet werden
  • Typische Anwendungsfälle
    Flüge mit größeren oder schwereren Spezialdrohnen, die nicht mehr in „Open“ erlaubt sind. 
    Gewerbliche Inspektionsflüge oder Überwachungen nahe oder über Menschenansammlungen, sofern sie im Rahmen von STS-01 angemeldet sind.
    Flüge ohne Sichtkontakt zum Fluggerät (BVLOS) im Rahmen von STS-02
    Offizielle Informationen siehe Luftfahrt-Bundesamt (LBA) - Link zum LBA - Drohnen / Fernpilotenausildung / Fernpiloten Zertifikat

Wie erhalte ich den Drohnenführerschein A1/A3 oder A2?

Wer eine Drohne fliegen will, muss entsprechende Kenntnisse nachweisen. In der EU-Drohnenverordnung sind zwei Drohnenführerscheine definiert:

  • Der EU-Kompetenznachweis und die EU-Fernpiloten-Lizenz 
     
  • Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 soll sicherstellen, dass ein Drohnenpilot die nötigen Grundkenntnisse im Betrieb einer Drohne hat und mit den Regeln der EU-Drohnenverordnung vertraut ist
     
  • Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 ist für alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als 500 Gramm erforderlich, wenn diese in der Kategorie „Offen“ und in der Unterkategorie A2 betrieben werden sollen – also näher an Menschen oder mit einem Abstand von weniger als 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten

Die beiden EU-Drohnenführerscheine können beim Luftfahrt-Bundesamt erworben werden

Darf ich mit einem Drohnenführerschein überall fliegen?

  • Nein, um die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gewährleisten, dürfen Sie auch als Inhaber einen Drohnenführerschein nicht überall fliegen 
  • Sie müssen bestimmte Mindestabstände zu beispielsweise unbeteiligten Personen oder sensiblen Gebieten einhalten. Außerdem sind Flugverbotszonen und Geografischen Gebiete zu beachten
  • Dazu gehören beispielsweise Flughäfen, militärische Einrichtungen oder Naturschutzgebiete, aber auch Schwimmbäder, Strafvollzugsanstalten oder Polizeidienststellen
  • Es ist wichtig, sich vor dem Flug über die rechtlichen Rahmenbedingungen und eventuelle Einschränkungen (Geo-Zonen) zu informieren

Darf ich mit meiner Drohne so hoch fliegen wie ich will?

  • Nein,  für Drohnenflüge ist der Luftraum G vorgesehen
  • Im unkontrollierten Luftraum der Luftraumklasse G gilt im Grundsatz, sofern nicht durch andere Verbote eingeschränkt, dass maximal bis 120 m über Grund geflogen werden darf
  • Wer höher als 120 m fliegen will benötigt eine behördliche Genehmigung
  • Die Drohne muss darüber hinaus in direkter Sichtweite des Piloten geflogen werden
  • Wer außerhalb seines Sichtfeldes fliegen will, braucht ebenfalls eine behördliche Genehmigung

Für was brauche ich den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführschein)?

  • Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist erforderlich für den Betrieb von Drohnen mit einer Startmasse ab 250 Gramm
  • Er bestätigt grundlegende Kenntnisse für den sicheren Betrieb von Drohnen und ist für viele Einsatzszenarien vorgeschrieben Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
  • Er dient als Basisqualifikation und ist Voraussetzung für weiterführende Zertifikate wie das Fernpilotenzeugnis A2

Welche Vorteile habe ich durch den Drohnenführerschein A1/A3?

Wenn Sie der EU Drohnenführerschein A1/A3 bestanden haben, dürfen Sie Ihre Drohne unter den folgenden Bedingungen fliegen: 

  • Das Gewicht der Drohne beträgt maximal 25 kg
  • Sie halten einen Mindestabstand von 150 Metern zu Menschen und Gebäuden ein
  • Sie fliegen in der offenen Kategorie
  • Maximale Flughöhe 120 m über Grund

Für was brauche ich den EU-Kompetenznachweis A2 (großer Drohnenfüherschein)?

Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 wird benötigt, wenn Sie eine Bestandsdrohne mit einem Abfluggewicht von 500 g bis 2 kg oder eine C2 zertifizierte Drohne in einem seitlichen Abstand von weniger als 150 m zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten einsetzen wollen

Welche Vorteile habe ich durch den Drohnenführerschein A2?

Der Drohnenführerschein A2 wird u.a. benötigt, um in der offenen Kategorie die Privilegien der Unterkategorie A2 mit einer nach C2 klassifizierten Drohne nutzen zu dürfen:

  • Näher bei unbeteiligten Personen fliegen: 
    Im „Langsam-Flugmodus“ und unter Einhaltung der 1:1-Regel ist eine Annährung der Drohne auf bis 5 Meter an unbeteiligte Personen erlaubt
  • Kein Sicherheitsabstand zu sensiblen Gebieten:
    Es muss kein Abstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten eingehalten werden, sofern keine geografischen Gebiete vom Betrieb betroffen sind

Welche Drohnen darf man ohne Führerschein fliegen?

Ohne Führerschein dürfen Sie Drohnen unter max. Startgewicht von unter 250 g und Modelle der Klasse C0 fliegen

Wer kann welche Art von Drohne fliegen?

What kind of drone can I fly? Die schematische Ansicht gibt Ihnen einen guten Überblick darüber, wer welche Drohne in welcher Unterkategorie unter welchen Bedingungen fliegen kann. Lesen Sie es sorgfältig durch, es wird Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen, für welche Drohne Sie sich entscheiden.

Welche Gewichtsklassen gibt es für Drohnen?

In der EU sind unbemannte Fluggeräte nach der EU-Drohnenverordnung in sieben verschiedene C-Klassen (C0 bis C6) unterteilt. Diese Klassen richten sich nach Gewicht, Risiko und dem vorgesehenen Einsatzbereich. 
 

Offene Kategorie (Klassen C0 bis C4): Diese Klassen gelten für den allgemeinen Betrieb mit geringerem Risiko:

  • C0: Drohnen unter 250 g Startgewicht, max. 19 m/s schnell, kein Führerschein nötig.
  • C1: Drohnen bis unter 900 g Startgewicht, kleiner EU-Drohnenführerschein (A1/A3) erforderlich
  • C2: Drohnen bis unter 4 kg Startgewicht, größerer Sicherheitsabstand, EU-Fernpilotenzeugnis (A2) nötig
  • C3: Drohnen bis unter 25 kg Startgewicht, Betrieb nur in unbewohnten Bereichen, Führerschein A1/A3
  • C4: Bis unter 25 kg Startgewicht, primär für klassische Selbstbauten und Modellflugzeuge, Führerschein  A1/A3.

 

Spezielle Kategorie (Klassen C5 und C6): Diese Klassen sind für professionelle Standardszenarien vorgesehen: 

  • C5: Umgerüstete C3-Drohnen oder spezielle Bausätze für definierte Flugszenarien am Boden (STS-01).
  • C6: Festsitzende oder direkt für erweiterte Standardszenarien ausgelegte Drohnen (STS-02) mit Geofencing und Systemen zur Fernidentifizierung. 

Welche Klassifizierungen gibt es für Drohnen?

Kategorie "open"

  • C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
  • C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
  • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 kg Abfluggewicht
  • C3 und C4: Drohnen ab 4 kg bis unter 25 kg Abfluggewicht

Welche Kategorien von Drohnen gibt es in Deutschland?

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 unterscheidet je nach Risiko, das mit dem Betrieb einer Drohne verbunden ist, drei Kategorien: 

  • offene (OPEN)
  • spezielle (SPEC)
  • zulassungspflichtige (CERT)

Welche DJI Drohnen gibt es?

Kameradrohnen:

DJI FPV Drohnen für ein intensives Flugerlebnis:

Branchenlösungen:

 

DJI FlyCart Transportdrohnen:

  • DJI FlyCart 30              42,5 kg (ohne Akkus), max. Abfluggewicht ca. 95 kg, max. Nutzlast 30 kg (zwei Akkus) / 40 kg (ein Akku)
  • DJI FlyCart 100            max. Abfluggewicht ca. 170 kg, max. Nutzlast 100 kg (ein Akku) / 85 kg (zwei Akkus)

Für welche Branchen eignen sich die DJI-Drohnen?

Viele DJI-Modelle lassen sich mehreren Einsatzbereichen zuordnen. Die folgende Einteilung orientiert sich am jeweiligen Hauptzweck, für den DJI die Drohne entwickelt hat.

 

Vermessung und Kartierung:

  • DJI P4 RTK
  • DJI Matrice 4E
  • DJI Matrice 300 RTK
  • Matrice 350 RTK

Landwirtschaft:

  • DJI Agras T10, T20, T25, T30, T50, T100
  • DJI P4 Multispectral

Energie und Industrieinspektion:

  • DJI Matrice 4E / 4T
  • DJI Matrice 30 / 30T
  • DJI Matrice 300 RTK, Matrice 350 RTK
  • DJI Mavic 3 E / 3T

Öffentliche Sicherheit und Rettung:

  • DJI Matrice 4T, Matrice 30T
  • DJI Matrice 300 RTK, Matrice 350 RTK
  • DJI Mavic 3T

Bauwesen und Immobilien:

  • DJI Mavic 3 Classic, Mavic 3 Pro, Mavic 4 Pro
  • DJI P4 RTK

Film und Medienproduktion:

  • DJI Inspire 1, Inspire 2, Inspire 3
  • DJI Mavic 3 Pro, Mavic 4 Pro

Logistik und Transport:

  • DJI FlyCart 30, FlyCart 100

Welche DJI-Drohnen sind Thermaldrohnen?

Bei DJI kennzeichnet der Buchstabe „T" im Modellnamen durchgängig die Variante mit integrierter, radiometrischer Wärmebildkamera. Die entsprechende „E"-Variante derselben Baureihe hat stattdessen nur optische Kameras (Zoom und Weitwinkel), aber keine Thermalkamera.

 

Folgende Modelle verfügen serienmäßig über eine integrierte Wärmebildkamera:

  • DJI Mavic 3T
  • DJI Matrice 4T
  • DJI Matrice 30T

Zum Vergleich die baugleichen Modelle ohne Wärmebildkamera:

  • DJI Mavic 3E
  • DJI Matrice 4E
  • DJI Matrice 30 (Basisversion)

Bei älteren Plattformen wie der Matrice 200 und der Matrice 300 RTK ist keine Wärmebildkamera fest verbaut. Dort lässt sich eine Thermalkamera stattdessen als austauschbare Nutzlast (z. B. aus der Zenmuse-Serie) nachrüsten — technisch ein Unterschied zu den fest integrierten T-Modellen.

Nicht zu verwechseln mit Thermaldrohnen ist die DJI P4 Multispectral: Sie misst mit mehreren Spektralkanälen die Pflanzengesundheit, liefert aber kein klassisches Wärmebild.

Was ist die eID (elektronische Identifizierungsnummer)?

Was ist bei Drohnenaufnahmen über Nachbargrundstücken zu beachten?

Was ist eine radiometrische Wärmebildkamera – und warum ist das wichtig?

Was bedeutet BOS, was bedeutet BVLOS?

Das Überfliegen fremder Wohngrundstücke mit einer kamerabestückten Drohne ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers grundsätzlich untersagt (§ 21b Abs. 1 Nr. 7 LuftVO). Das gilt unabhängig von der Frage, ob dabei überhaupt Aufnahmen entstehen — allein der Überflug mit einer aufnahmefähigen Kamera ist bereits erlaubnispflichtig.
 

Zusätzlich greifen Datenschutzrecht (DSGVO) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sobald Personen erkennbar abgebildet werden. Eine Bildaufnahme, die eine Person identifizierbar zeigt, gilt als personenbezogene Daten und braucht eine Rechtsgrundlage — meist die Einwilligung der betroffenen Person. Werden Personen nur zufällig und nicht als eigentliches Motiv erfasst ("Beiwerk"), etwa im öffentlichen Raum, ist das in der Regel unproblematisch. Aufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich, etwa durch Fenster in Wohnungen, sind dagegen immer unzulässig und können strafrechtlich relevant sein (§ 201a StGB).
 

Für gewerbliche Aufträge bedeutet das in der Praxis: Vor einer Befliegung wird geprüft, ob Nachbargrundstücke miterfasst werden, und falls nötig die Zustimmung der betroffenen Eigentümer eingeholt.

Eine gewöhnliche Wärmebildkamera zeigt Temperaturunterschiede nur als Falschfarbenbild, ohne dass sich daraus verlässliche Zahlen ablesen lassen. Eine radiometrische Wärmebildkamera misst dagegen für jeden einzelnen Bildpunkt einen tatsächlichen Temperaturwert. Erst dadurch werden Wärmebilder auswertbar: Ein Hotspot auf einem Solarmodul lässt sich exakt in Grad Celsius beziffern und mit Referenzwerten vergleichen, statt nur als "wärmere Stelle" sichtbar zu sein.
 

Für die thermografische Prüfung von Photovoltaikanlagen gilt die Norm IEC TS 62446-3. Sie schreibt unter anderem eine Mindestauflösung von 640 × 512 Pixeln in der Wärmebildkamera vor. Handelsübliche Kameradrohnen aus dem Consumerbereich erfüllen diese Anforderung in der Regel nicht.

BOS steht für "Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" — dazu zählen unter anderem Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und das THW. BOS ist kein Zertifikat, das eine Einzelperson oder ein Unternehmen erwerben kann, sondern ein rechtlicher Status, der einer Organisation selbst zukommt. Findet ein Drohneneinsatz tatsächlich unter unmittelbarer Aufsicht und Verantwortung einer BOS statt, gelten bestimmte Erleichterungen der Luftverkehrs-Ordnung nicht in vollem Umfang — die Verantwortung für die Einhaltung des Sicherheitsniveaus bleibt aber bei der BOS selbst.
 

BVLOS ("Beyond Visual Line of Sight") bezeichnet den Betrieb einer Drohne außerhalb der Sichtweite des Piloten. Das ist in der offenen Kategorie grundsätzlich nicht erlaubt; wer außerhalb seines Sichtfeldes fliegen will, benötigt eine gesonderte behördliche Genehmigung.

Die eID ist eine persönliche, elektronische Kennnummer, die der Drohnenbetreiber bei der Registrierung vom Luftfahrt-Bundesamt erhält. Drohnen der Risikoklassen C1 bis C3 müssen über ein System zur Fernidentifizierung verfügen, das diese eID während des Flugs fortlaufend aussendet. Dadurch lässt sich im Bedarfsfall — etwa bei einem Vorfall oder einer Kontrolle — der Betreiber einer Drohne eindeutig zuordnen. Die Registrierungsnummer muss zusätzlich sichtbar auf der Drohne angebracht sein.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.